Projektatelier

Die Bestandsentwicklung von Management-Immobilien in der Seniorenwirtschaft bedarf  der wiederholten Anpassung an den Markt! 

Da nunmehr die Landesregierung von NRW die Eckpunkte für eine vorgezogene Reform des Landespflegegesetztes und des Wohn- und Teilhabegesetztes Anfang diesen Jahres verabschiedet hat, ist die Modernisierung des Landespflegegesetztes bereits heute abschließend verbindlich überarbeitet worden.      

Dies bedeutet, dass alle Pflegeeinrichtungen in NRW spätestens am 15.10.2018 alle Anforderungen aus dem o. g. Gesetz erfüllen müssen, andernfalls droht dem Betreiber dieser Pflegeeinrichtung der Verlust seiner Betriebserlaubnis. Gleichzeitig reduziert sich der wirtschaftliche Wert seiner Immobilie gegen Null, da eine Managementimmobilie - wie eine Pflegeeinrichtung - ohne Betriebserlaubnis keinen oder zumindest nur noch einen geringen Wert hat.   

Die Anforderungen an die Betreiber bzw. an die Pflegeimmobilie gehen weit über die reine Lösung der Doppelzimmerproblematik hinaus.  

Aus diesem Grund haben wir auf Grundlage von vielen Gesprächen unter anderem mit den zuständigen Verantwortlichen des Landschaftsverbandes ein Programm entwickelt, welches individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen betroffenen Betreibers analysiert und abgestimmt werden kann, um die jeweils beste Lösung zu entwickeln.

 Bauliche Bestandsentwicklung in der Seniorenwirtschaft ist in der Regel nötig, um das bereits am Markt angebotene Leistungsportfolio zu erhalten.

Der Lebenszyklus bei Managementimmobilien ist dabei grundsätzlich ein anderer als bei Wohnungs- oder Büroimmobilien. Um das bestehende Leistungsportfolio permanent adäquat den Kundenbedürfnissen und der Gesetzgebung anbieten zu können, bedarf es häufig der diesbezüglichen baulichen Anpassung. Somit unterliegen auch Managementimmobilien im Sozialimmobilienbereich einer baulichen wie konzeptionellen Anpassungsverpflichtung.